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VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Sachsen, 01.10.2015 - 6 Sa 63/15
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 11-IV-16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
Entweder ist der Verstoß gegen das rechtliche Gehör im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach den Feststellungen des Bundesarbeitsgerichts nicht ordnungsgemäß gerügt worden; dann ist die Verfassungsbeschwerde aus Subsidiaritätsgründen unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht die ihm zustehenden Möglichkeiten genutzt hat, die Beschwer im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.] unter Bezugnahme auf BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009 - Vf. 122-VI-08 - juris).Oder die Gehörsverletzung wurde als Revisionszulassungsgrund zwar formal ordnungsgemäß gerügt, ihr Vorliegen ist aber vom Bundesarbeitsgericht verneint worden; dann hat sich bereits ein Bundesgericht mit den auch für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgeblichen Fragen befasst bzw. das angegriffene Berufungsurteil im Hinblick auf den behaupteten Verfassungsverstoß in der Sache bestätigt, so dass eine nochmalige Überprüfung im Wege der Landesverfassungsbeschwerde aufgrund der aus Artikel 81 Absatz 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Absatz 1 SächsVerfGHG folgenden eingeschränkten Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs nicht eröffnet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; vgl. zu bundesgerichtlichen Entscheidungen auch SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12).
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08
Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
Demzufolge führt ein ordnungsgemäß gerügter Verstoß gegen das rechtliche Gehör stets zur Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde oder zur Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Urteils nach § 72a Abs. 7 ArbGG (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 31. August 2005; NJW 2006, 110; Beschluss vom 18. Dezember 2008; BAGE 129, 89; Beschluss vom 13. November 2007, NJW 2008, 1179). - BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07
Rechtliches Gehör
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
Demzufolge führt ein ordnungsgemäß gerügter Verstoß gegen das rechtliche Gehör stets zur Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde oder zur Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Urteils nach § 72a Abs. 7 ArbGG (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 31. August 2005; NJW 2006, 110; Beschluss vom 18. Dezember 2008; BAGE 129, 89; Beschluss vom 13. November 2007, NJW 2008, 1179).
- VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
Entweder ist der Verstoß gegen das rechtliche Gehör im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach den Feststellungen des Bundesarbeitsgerichts nicht ordnungsgemäß gerügt worden; dann ist die Verfassungsbeschwerde aus Subsidiaritätsgründen unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht die ihm zustehenden Möglichkeiten genutzt hat, die Beschwer im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.] unter Bezugnahme auf BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009 - Vf. 122-VI-08 - juris). - BAG, 31.08.2005 - 5 AZN 580/05
Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
Demzufolge führt ein ordnungsgemäß gerügter Verstoß gegen das rechtliche Gehör stets zur Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde oder zur Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Urteils nach § 72a Abs. 7 ArbGG (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 31. August 2005; NJW 2006, 110; Beschluss vom 18. Dezember 2008; BAGE 129, 89; Beschluss vom 13. November 2007, NJW 2008, 1179). - VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
Oder die Gehörsverletzung wurde als Revisionszulassungsgrund zwar formal ordnungsgemäß gerügt, ihr Vorliegen ist aber vom Bundesarbeitsgericht verneint worden; dann hat sich bereits ein Bundesgericht mit den auch für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgeblichen Fragen befasst bzw. das angegriffene Berufungsurteil im Hinblick auf den behaupteten Verfassungsverstoß in der Sache bestätigt, so dass eine nochmalige Überprüfung im Wege der Landesverfassungsbeschwerde aufgrund der aus Artikel 81 Absatz 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Absatz 1 SächsVerfGHG folgenden eingeschränkten Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs nicht eröffnet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; vgl. zu bundesgerichtlichen Entscheidungen auch SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12). - VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 71-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
Oder die Gehörsverletzung wurde als Revisionszulassungsgrund zwar formal ordnungsgemäß gerügt, ihr Vorliegen ist aber vom Bundesarbeitsgericht verneint worden; dann hat sich bereits ein Bundesgericht mit den auch für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgeblichen Fragen befasst bzw. das angegriffene Berufungsurteil im Hinblick auf den behaupteten Verfassungsverstoß in der Sache bestätigt, so dass eine nochmalige Überprüfung im Wege der Landesverfassungsbeschwerde aufgrund der aus Artikel 81 Absatz 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Absatz 1 SächsVerfGHG folgenden eingeschränkten Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs nicht eröffnet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; vgl. zu bundesgerichtlichen Entscheidungen auch SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12).
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 132-IV-16 Die Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes ist nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG auf Akte der öffentlichen Gewalt des Freistaates Sachsen beschränkt, so dass eine nochmalige Überprüfung der behaupteten Gehörsverletzung im Wege der Landesverfassungsbeschwerde nicht erfolgen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 11-IV-16).
Soweit die Verfassungsbeschwerde auch gegen den ebenfalls beigefügten Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2016 (IX S 27/16 [PKH]) gerichtet gewesen sein sollte, ist dessen Überprüfung im Wege der Landesverfassungsbeschwerde mangels entsprechender Prüfungskompetenz nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG ausgeschlossen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 11-IV-16).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 15-IV-17 Diese ist nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG auf Akte der öffentlichen Gewalt des Freistaates Sachsen beschränkt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 11-IV-16; Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 132-IV-16).